Privatkopie bleibt erlaubt: BVerfG lässt Verfassungsbeschwerde nicht zu
Die Musikindustrie ist mit ihrem Anliegen von dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, private digitale Kopien gemäß § 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu untersagen.
Interessanterweise wurde allerdings keine Entscheidung in der Sache gefällt. Inwieweit das Urheberrecht und das Eigentumsgrundrecht sich beißen, stand gar nicht erst zur Debatte. Denn die Beschwerde wurde vom Gericht aus formalen Gründen nicht zugelassen. Die Musikindustrie hat es schlichtweg verschlafen, fristgerecht Beschwerde zu erheben. Jene wurde im Dezember 2008 eingereicht, das betreffende Gesetz aber schon 2003 im betreffenden Punkt überarbeitet worden. Die zulässige Frist beträgt maximal ein Jahr.
Also wohl großen Aufatmen bei allen Sammlern von Privatkopien, die in Gefahr waren, kriminalisiert zu werden. Spannender wäre natürlich trotzdem gewesen, was das Bundesverfassungsgericht bei eingehaltener Frist entschieden hätte. Wir werden es nicht erfahren.
Nachzulesen ist die Begründung hier.
via Golem
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